Mietpotenzial ermitteln
Wir prüfen Lage, Wohnfläche, Ausstattung, letzte Erhöhungen und den einschlägigen Mietspiegel oder belastbare Vergleichsdaten.

Der Mietoptimierer prüft Ihre Wohnung, bereitet ein begründetes Mieterhöhungsverlangen vor und übernimmt mit Vollmacht die Abstimmung mit Ihren Mietern. Sie zahlen nur, wenn die Erhöhung angenommen wird.
Keine Vorabkosten. Keine laufende Bindung. Prüfung anhand Mietspiegel, Kappungsgrenze und Vertragslage.
Bei Bestandsmieten entscheidet nicht der Wunschbetrag, sondern die Kombination aus ortsüblicher Vergleichsmiete, Fristen, Kappungsgrenze, Vertragsart und Begründung.
Wir prüfen Lage, Wohnfläche, Ausstattung, letzte Erhöhungen und den einschlägigen Mietspiegel oder belastbare Vergleichsdaten.
Sie erhalten eine wirtschaftlich sinnvolle Zielmiete und ein formal nachvollziehbares Vorgehen für Ihre konkrete Wohnung.
Mit Ihrer Vollmacht führen wir die Abstimmung mit den Mietern sachlich, dokumentiert und auf Zustimmung ausgerichtet.
Die kurze Antwort: Es kommt auf die konkrete Wohnung und Gemeinde an. Darum ist der erste Schritt immer eine Einzelfallprüfung.
Eine Erhöhung nach § 558 BGB darf grundsätzlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden.
Innerhalb von drei Jahren sind regelmäßig maximal 20% möglich; in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten oft nur 15%.
Staffel- und Indexmietverträge folgen eigenen Regeln. Auch Sperrfristen und frühere Erhöhungen müssen berücksichtigt werden.
Der Ablauf ist digital angelegt, aber bewusst persönlich dort, wo Mieterkommunikation Fingerspitzengefühl braucht.
Sie senden Adresse, Wohnungsdaten, aktuelle Miete, letzte Anpassungen und vorhandene Vertragsunterlagen.
Wir berechnen den realistischen Erhöhungskorridor und erklären, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sie beauftragen online und können direkt am Bildschirm unterschreiben. Bei Bedarf fordern wir eine separate Vollmacht nach.
Erst wenn der Mieter zustimmt und der Mehrertrag entsteht, wird das erfolgsabhängige Honorar fällig.
Der Rechner zeigt zuerst, was bei Ihnen zusätzlich ankommt. Unser Honorar beträgt 25% des Mehrertrags im ersten Jahr und wird nur fällig, wenn die Erhöhung angenommen wird.
Unser Honorar: 150 €, nur bei Zustimmung.
Substanz statt dünner SEO-Texte: rechtliche Grundlagen, typische Fehler und konkrete Entscheidungshilfen für Mieterhöhungen im Bestand.
Welche Grenzen gelten, welche Begründungen möglich sind und warum Mietspiegel so wichtig sind.
Warum die Gemeinde entscheidet und weshalb eine rechnerisch mögliche Erhöhung trotzdem gedeckelt sein kann.
Welche Vertragsarten eine Erhöhung nach § 558 BGB ausschließen oder verändern können.