Für private Vermieter und Bestandshalter

Mehr Ertrag aus bestehenden Mietverträgen.

Der Mietoptimierer prüft Ihre Wohnung, bereitet ein begründetes Mieterhöhungsverlangen vor und übernimmt mit Vollmacht die Abstimmung mit Ihren Mietern. Sie zahlen nur, wenn die Erhöhung angenommen wird.

Keine Vorabkosten. Keine laufende Bindung. Prüfung anhand Mietspiegel, Kappungsgrenze und Vertragslage.

Ein sauberer Prozess statt Bauchgefühl.

Bei Bestandsmieten entscheidet nicht der Wunschbetrag, sondern die Kombination aus ortsüblicher Vergleichsmiete, Fristen, Kappungsgrenze, Vertragsart und Begründung.

Mietpotenzial ermitteln

Wir prüfen Lage, Wohnfläche, Ausstattung, letzte Erhöhungen und den einschlägigen Mietspiegel oder belastbare Vergleichsdaten.

Erhöhung vorbereiten

Sie erhalten eine wirtschaftlich sinnvolle Zielmiete und ein formal nachvollziehbares Vorgehen für Ihre konkrete Wohnung.

Kommunikation übernehmen

Mit Ihrer Vollmacht führen wir die Abstimmung mit den Mietern sachlich, dokumentiert und auf Zustimmung ausgerichtet.

Wie viel ist zulässig?

Die kurze Antwort: Es kommt auf die konkrete Wohnung und Gemeinde an. Darum ist der erste Schritt immer eine Einzelfallprüfung.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Eine Erhöhung nach § 558 BGB darf grundsätzlich nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden.

Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren sind regelmäßig maximal 20% möglich; in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten oft nur 15%.

Vertragsart

Staffel- und Indexmietverträge folgen eigenen Regeln. Auch Sperrfristen und frühere Erhöhungen müssen berücksichtigt werden.

Vom Upload bis zur Zustimmung.

Der Ablauf ist digital angelegt, aber bewusst persönlich dort, wo Mieterkommunikation Fingerspitzengefühl braucht.

1

Daten und Mietvertrag einreichen

Sie senden Adresse, Wohnungsdaten, aktuelle Miete, letzte Anpassungen und vorhandene Vertragsunterlagen.

2

Prüfung und Vorschlag erhalten

Wir berechnen den realistischen Erhöhungskorridor und erklären, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist.

3

Digital beauftragen und Vollmacht erteilen

Sie beauftragen online und können direkt am Bildschirm unterschreiben. Bei Bedarf fordern wir eine separate Vollmacht nach.

4

Zustimmung einholen und abrechnen

Erst wenn der Mieter zustimmt und der Mehrertrag entsteht, wird das erfolgsabhängige Honorar fällig.

Mehrertrag

Erst der Vermieter-Nutzen, dann unser Honorar.

Der Rechner zeigt zuerst, was bei Ihnen zusätzlich ankommt. Unser Honorar beträgt 25% des Mehrertrags im ersten Jahr und wird nur fällig, wenn die Erhöhung angenommen wird.

450 €Mehrertrag für den Vermieter im ersten Jahr nach Honorar

Unser Honorar: 150 €, nur bei Zustimmung.

600 €zusätzliche Jahresmiete brutto vor Honorar
37,50 €rechnerischer Monatsvorteil nach Honorar im ersten Jahr
Kostenlose Prüfung starten

Ratgeber für Vermieter.

Substanz statt dünner SEO-Texte: rechtliche Grundlagen, typische Fehler und konkrete Entscheidungshilfen für Mieterhöhungen im Bestand.

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Welche Grenzen gelten, welche Begründungen möglich sind und warum Mietspiegel so wichtig sind.

Kappungsgrenze: 15 oder 20 Prozent?

Warum die Gemeinde entscheidet und weshalb eine rechnerisch mögliche Erhöhung trotzdem gedeckelt sein kann.

Indexmiete, Staffelmiete und normale Mieterhöhung

Welche Vertragsarten eine Erhöhung nach § 558 BGB ausschließen oder verändern können.